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BVerwG, 02.02.1993 - 2 B 210.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Bezeichnung der Rüge unzureichender Sachaufklärung
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 06.10.1992 - 3 L 71/92
- BVerwG, 02.02.1993 - 2 B 210.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1993 - 2 B 210.92
Hinsichtlich des Zulassungsgrunds des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet die Beschwerde keine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausreichende konkrete Rechtsfrage (vgl. dazu BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]. - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 02.02.1993 - 2 B 210.92
Bezeichnet im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist die Rüge unzureichender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, im einzelnen aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil auf der unterbliebenen Vernehmung beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 02.02.1993 - 2 B 210.92
Hinsichtlich des Zulassungsgrunds des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet die Beschwerde keine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausreichende konkrete Rechtsfrage (vgl. dazu BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].